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Samstag 14. Dezember 2024
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Gesetzlich versichert, aber welche Krankenkasse?
Gesetzlich versichert, aber welche Krankenkasse ist die Richtige?

Derzeit gibt es noch über 200 gesetzliche Krankenkassen. Insgesamt versichern die gesetzlichen Krankenkassen heute ca. 70 Millionen Menschen. Es gibt 4 Arten der gesetzlichen Krankenkassen, die heutzutage für jedermann zugänglich sind.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), insgesamt gibt es 17 Stück an der Zahl, in jedem Bundesland eine und in NRW jeweils eine für das Rheinland und eine für Westfalen-Lippe.
Die Betriebskrankenkassen (BKK), die von Arbeitgebern gegründet wurden.
Die Innungskrankenkassen, welche von Handwerkerinnungen gegründet wurden.
Zudem die Ersatzkassen, dies sind Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft durch Ausübung des Wahlrechts erlangen. Die Ersatzkassen sind Träger der sozialen Krankenversicherung, die aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit hervorgegangen sind.

Leistungen der Krankenkassen

Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie bieten die gleichen Leistungen an. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkassen das bezahlen, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird. Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a. ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden und Zusatzimpfungen.

Die Ansprüche und Erwartungen steigen im Laufe des Lebens stark an und das gilt erst recht bei der gesundheitlichen Versorgung!

Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder können ihre Krankenkasse frei wählen. Welche Krankenkasse dabei für Sie die Richtige ist, hängt vordergründig von Ihrer Erwartungshaltung an Ihre zukünftige Kasse ab. Große Unterschiede in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es hier nicht allzuviel. Welche Ermessensleistungen die Krankenkasse übernimmt, ist in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Im einzelnen können von Kasse zu Kasse unterschiedliche Kostenübernahmen bei Leistungen wie z. B. ambulanten Vorsorgekuren, Häusliche Krankenpflege, Gesundheitsförderung, Heilmittel oder Heilmethoden (z. B. Akupunkturen), und Zusatzimpfungen bestehen. Hier sollten Sie bei Ihren favorisierten Krankenkassen hinterfragen, welche Zusatzleistungen konkret angeboten werden. Die Zuzahlungen, die Sie z. B. für Arznei- Verband- und Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhäuser und Zahnersatz zu leisten haben, sind gesetzlich geregelt und somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Zusatz-Krankenversicherung abschließen. Die private Krankenzusatzversicherung baut auf den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf und ergänzt diese bzw. reduziert Ihre Eigenbeteiligungen. Die Beiträge der Zusatz-Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Auch hier müssen genaue Informationen von der zukünftigen Versicherung eingeholt werden. Bei der Wahl der zukünftigen Krankenkasse sollten Sie sich jedoch nicht nur vom Beitragssatz leiten lassen. Weitere wichtige Kriterien sind hier auch der Service der Krankenkasse, hat man einen persönlichen und kompetenten Ansprechpartner, erfolgt eine schnelle Antragsbearbeitung und wie sind zum Beispiel die Öffnungszeiten. Wer Wert auf persönlichen Kontakt legt, sollte auf ein möglichst dichtes Filialnetz und eine gute Erreichbarkeit achten. Ein unkomplizierter und schneller Kontakt sollte immer möglich sein.

Damit die Krankenkassenwahl wirksam werden kann, muss der Versicherte gegenüber dem Arbeitgeber die Wahl der Krankenkasse nachweisen. Dies erfolgt durch die Vorlage einer entsprechenden Mitgliedsbescheinigung, die von der gewählten Krankenkasse ausgestellt wird. Der Arbeitgeber wird Sie dann bei der neuen Krankenkasse anmelden.

Sie möchten die gesetzlichen Krankenkassen vergleichen?

Hier gibt es Rat und Hilfe:
www.versicherungen.de unter dem Menüpunkt - gesetzliche Krankenversicherung
www.vergleiche-kostenlos.de unter dem Menüpunkt - gesetzliche Krankenversicherung
www.1a-krankenkassen.de unter dem rechten Menüpunkt - gesetzlich versichert


Ein Vergleich der sich lohnt!