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Gesetzlich versichert, aber welche Krankenkasse ist die Richtige? Derzeit gibt es noch über 200 gesetzliche Krankenkassen. Insgesamt versichern die gesetzlichen Krankenkassen heute ca. 70 Millionen Menschen. Es gibt 4 Arten der gesetzlichen Krankenkassen, die heutzutage für jedermann zugänglich sind. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), insgesamt gibt es 17 Stück an der Zahl, in jedem Bundesland eine und in NRW jeweils eine für das Rheinland und eine für Westfalen-Lippe. Die Betriebskrankenkassen (BKK), die von Arbeitgebern gegründet wurden. Die Innungskrankenkassen, welche von Handwerkerinnungen gegründet wurden. Zudem die Ersatzkassen, dies sind Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft durch Ausübung des Wahlrechts erlangen. Die Ersatzkassen sind Träger der sozialen Krankenversicherung, die aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit hervorgegangen sind. Leistungen der Krankenkassen Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie bieten die gleichen Leistungen an. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkassen das bezahlen, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird. Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a. ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden und Zusatzimpfungen. Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder können ihre Krankenkasse frei wählen. Welche Krankenkasse dabei für Sie die Richtige ist, hängt vordergründig von Ihrer Erwartungshaltung an Ihre zukünftige Kasse ab. Große Unterschiede in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es hier nicht allzuviel. Welche Ermessensleistungen die Krankenkasse übernimmt, ist in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Im einzelnen können von Kasse zu Kasse unterschiedliche Kostenübernahmen bei Leistungen wie z. B. ambulanten Vorsorgekuren, Häusliche Krankenpflege, Gesundheitsförderung, Heilmittel oder Heilmethoden (z. B. Akupunkturen), und Zusatzimpfungen bestehen. Hier sollten Sie bei Ihren favorisierten Krankenkassen hinterfragen, welche Zusatzleistungen konkret angeboten werden. Die Zuzahlungen, die Sie z. B. für Arznei- Verband- und Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhäuser und Zahnersatz zu leisten haben, sind gesetzlich geregelt und somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. |